21.03.2024

Welt-Down-Syndrom-Tag: Betroffene sollten regelmäßig zum HNO-Arzt

Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21.3.2024 möchten HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzte daran erinnern, dass bei Kindern mit einer Trisomie 21 häufig Hörbeeinträchtigungen auftreten. Diese sollten so früh wie möglich untersucht und bei Bedarf behandelt werden.

©dtatiana - Fotolia.com

Bei Kindern mit Down-Syndrom ist häufig auch das Gehör geschädigt. Wichtig ist es, mögliche Hörbeeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen, um betroffene Kinder bestmöglich behandeln und fördern zu können. Darauf weist der Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März 2024 hin. „Am besten geeignet ist hier das Neugeborenen-Hörscreening, welches in den ersten vier Tagen nach der Geburt durchgeführt werden sollte. Sollte diese Untersuchung verpasst werden, gilt es, baldmöglichst den Hörtest nachzuholen. Außerdem ist es ratsam, einmal im Jahr das Gehör überprüfen zu lassen - auch bei Erwachsenen mit Down-Syndrom", empfiehlt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte.

In Deutschland leben etwa 50.000 Menschen mit Down-Syndrom. Drei Viertel der Kinder mit Down-Syndrom leiden unter einer leichten oder mittelgradigen Schwerhörigkeit, die häufig erst im Schulalter entdeckt wird. „Eine mögliche Hörschädigung muss bei der Sprachförderung aber immer mit bedacht und überprüft werden, weil das schlechtere Hören für die kindliche Entwicklung eine zusätzlich erschwerende Bedingung darstellt", warnt der BVHNO.

Bevor die Kinder sprechen lernen, ist die Gebärdensprache bzw. die Gebärden unterstützte Kommunikation (GuK) eine Möglichkeit, um miteinander zu kommunizieren. Laut Experten vom Deutschen Down-Syndrom InfoCenter ist es ein Trugschluss zu glauben, dass Kinder mit Down-Syndrom nichts verstehen, nur weil sie noch nicht selbst sprechen können. Sie haben i.d.R. ein sehr gutes Sprachverständnis, nur das Sprechen selbst fällt vielen von ihnen schwer.

Für weitere Informationen: http://www.ds-infocenter.de

äin-red

Dies ist eine Meldung des Dt. Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.hno-aerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des HNO-Patientenportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.