21.07.2011
Verschleppte Mittelohrentzündung kann zu Gleichgewichtsstörungen führen
Heilt eine Mittelohrentzündung nicht richtig aus, so kann die Infektion auf das Innenohr übergreifen. Diese so genannte Labyrinthitis mit Schwindel und Höreinschränkungen sollte unbedingt vom HNO-Arzt behandelt werden...
Wird eine Mittelohrentzündung nicht rechtzeitig behandelt, kann sich der Entzündungsprozess auf das Innenohr ausweiten und Symptome wie Schwindel hervorrufen. „Nehmen Patienten die Anzeichen einer Mittelohrentzündung nicht ernst bzw. wenden ärztlich verordnete Antibiotika nicht konsequent an oder lehnen eine antibiotische Behandlung generell ab, kann es zu Komplikationen kommen. Beispielsweise durch freigesetzte Toxine, also Gifte, kann das so genannte Labyrinth, in welchem das Gleichgewichtsorgan und das Hörsinnesorgan liegen, in Mitleidenschaft gezogen werden", erklärt Dr. Michael Deeg, Vorsitzender des Landesverbandes Baden vom Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte. Das Beschwerdebild dieser so genannten serösen Labyrinthitis sind Drehschwindelanfälle, unkontrollierte Augenbewegungen zur kranken Seite (Reiz-Nystagmus), Höreinschränkungen und Erbrechen.
Spätestens bei diesen Anzeichen sollte der Betroffene umgehend zum HNO-Arzt. „Wird eine Labyrinthitis nicht schnellstmöglich fachgerecht untersucht und behandelt, können weitere Komplikationen und u.U. bleibende Schäden von dauerhaften Hörproblemen bis hin zur Gehirnhautentzündung, Meningitis, auftreten", warnt der niedergelassene HNO-Arzt aus Freiburg. Ratsam ist es daher, bei Ohrenschmerzen frühzeitig einen HNO-Arzt aufzusuchen. „Dieser kann bei entsprechendem Befund die Ursache effektiv behandeln und damit das Auftreten von Komplikationen ganz verhindern oder zumindest das Risiko deutlich reduzieren", betont Dr. Deeg.
Diese Pressemeldung des Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) ist zur Veröffentlichung (ohne Bild) freigegeben. Bitte weisen Sie bei Verwendung im Printbereich auf das Informationsportal des BVHNO, www.hno-aerzte-im-netz.de, hin. Bei Online-Veröffentlichung erbitten wir eine Verlinkung auf die Website.
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