23.02.2012

Verbesserte Hörhilfen bald auf Kassenrezept?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regelungen für Hörhilfen überarbeitet. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sollen künftig Hörgeräte zahlen, mit denen schwerhörige Patienten weitgehend das Hör-Niveau eines gesunden Menschens erreichen. Die Regelung ist noch nicht in Kraft, der Beschluss wird derzeit vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft...

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regelungen zu Hörhilfen an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie an die Versorgungspraxis angepasst. Die hierzu überarbeitete Hilfsmittel-Richtlinie sieht vor, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Hörgeräte aufkommt, die nach dem Stand der Medizintechnik Funktionsdefizite des Hörvermögens möglichst weitgehend ausgleichen, und zwar im Sinne des vollständigen Gleichziehens mit den Möglichkeiten eines gesunden Menschen. Dabei soll - soweit möglich - ein Sprachverstehen auch bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen erreicht werden.

Mit der Neuregelung kommt der G-BA einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 17. Dezember 2009 nach
(Az.: B3 KR 20/08R), das das Ziel für den Einsatz von Hörhilfen festlegt hat. „Auf der Grundlage des vom BSG festgestellten Anspruchs auf einen möglichst vollständigen Behinderungsausgleich sichert diese Neuregelung den auf Hörhilfen angewiesenen Patientinnen und Patienten eine optimierte Versorgung", erklärt Dr. Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.

Jetzt muss das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss prüfen - nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger tritt der Beschluss in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung des G-BA (http://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/430/)

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