07.11.2018
Urteil: Krankenkassen müssen höherwertige Hörgeräte zahlen
Gesetzliche Krankenkassen müssen ihren Versicherten höherwertige Hörgeräte bezahlen, wenn damit Einschränkungen in der Erwerbsfähigkeit vermieden werden können. Dies ergab ein Urteil vom Hessischen Landessozialgericht.
Menschen mit Handicap hätten einen Anspruch auf medizinische Rehabilitation, um berufliche Einschränkungen zu vermeiden. Hierzu gehörten auch Hilfsmittel wie Hörgeräte. Dies teilte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt unter Einbeziehung eines aktuellen Urteils (AZ L 1 KR 229/17) mit.
In dem Fall hatte ein schwerhöriger Bau-Projektleiter geklagt und Recht bekommen. Er argumentierte, bei Besprechungen auf Großbaustellen wechselnden Geräuschkulissen ausgesetzt zu sein. Er benötige daher ein Hörgerät, das sich hierauf automatisch einstelle. Das Hessische Landessozialgericht stimmte der Klage zu.
Quelle: dpa
äin-red