20.09.2012
Schwerhörigkeit kann sozial isolieren und Depressionen fördern
Beeinträchtigungen des Gehörs können heutzutage mit modernen Hörgeräten meist weitgehend ausgeglichen werden. Betroffene sollten daher frühzeitig einen HNO-Arzt aufsuchen - bevor sie sich aus Schamgefühl und wegen des kräftezehrenden Energieaufwands beim Zuhören sozial zurückziehen...
Heute geht man davon aus, dass etwa bei einem Fünftel der Bevölkerung in Deutschland eine relevante Beeinträchtigung des Hörvermögens vorliegt. Hörstörungen sind vor allem im höheren Lebensalter ein häufiges Symptom. Die demografischen Veränderungen in Deutschland werden daher dazu führen, dass dieser Prozentsatz in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird. „Schwerhörigkeit führt zu Kommunikationsstörungen. Frühzeitig treten Missverständnisse auf, z.B. aufgrund von Problemen des Sprachverständnisses bei Umgebungsgeräuschen sowie in größeren, hallenden Räumen. In späteren Stadien führen Hörbeeinträchtigungen zu Störungen der sozialen und persönlichen Beziehungen. Sie erhöhen daher das Risiko, an einer Depression oder Demenz zu erkranken oder einen Unfall zu erleiden", warnt der Präsident des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte Dr. Dirk Heinrich.
Hörgeräteverordnung - HNO-Ärzte setzen auf Qualität
Die Verbesserung des Hörvermögens kann heute mit modernen Hörhilfen erfolgen. Mit dem Ziel einer frühzeitigen und qualifizierten Abklärung und Behandlung von Hörstörungen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung unter Beteiligung des Dt. Berufsverbandes der HNO-Ärzte kürzlich mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen eine Vereinbarung abgeschlossen (Heil- und Hilfsmittelrichtlinie). „Der Patienten profitiert hierbei von einer noch besseren Diagnostik und Therapie. Treten Hörstörungen auf, ist zuerst eine HNO-ärztliche Abklärung erforderlich. Erst danach ergibt sich unter Umständen eine fachgerechte und qualitativ abgesicherte Versorgung mit Hörgeräten", erklärt Dr. Heinrich.
Hörgeräte-Träger sollten regelmäßig zur HNO-Kontrolle
Auch wenn ein Patient bereits Hörgeräteträger ist, erfordert dieses die weitere Betreuung durch seinen HNO-Arzt. „Nur er ist in der Lage, Veränderungen in der Diagnose oder neu hinzutretende Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und einer adäquaten Behandlung zuzuführen. Aus demselben Grund ist auch nach den Regeln der neuen Hilfsmittelrichtlinie jede Neu- und Nachversorgung mit Hörgeräten im Regelfall an eine ärztliche Verordnung gebunden", betont der Präsident des HNO-Berufsverbandes.
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