28.03.2011
NRW bietet Notdienst-Faxnummer für Hörgeschädigte
In Nordrhein-Westfalen (NRW) steht hör- und sprachbeeinträchtigten Menschen ab sofort eine Faxnummer für medizinische Notfälle zur Verfügung...
Eine neue zentrale Faxnummer soll Gehörlosen und hörgeschädigten Menschen in Nordrhein-Westfalen (NRW) ab sofort den Kontakt zum ärztlichen Notdienst erleichtern. Per Fax (0203 / 57 06 444) können Patienten den Notdienst schnell und einfach kontaktieren.
Der Notdienst steht in den Nachtstunden und am Wochenende bereit, wenn die Arztpraxen geschlossen sind. Vorgefertigte Faxformulare liegen in den HNO-Praxen bereit oder sind hier abrufbar:
<media 372>Notdienst-Faxformular für hör- oder sprachbeeinträchtigte Menschen</media>
Die neue landeseinheitliche Notdienst-Faxnummer ist für die Betroffenen ein großer Fortschritt. Denn in NRW leben derzeit rund 55.000 hörgeschädigte Menschen. Davon sind etwa 11.000 gehörlos.
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