30.04.2022

Laubbläser: Krankmachende Lärmbelastung im Frühling

Laubbläser und Laubsauger sind wieder aktiv! Die im Frühling verbreiteten Laubsauger und Laubbläser produzieren krankmachenden Lärm und bedrohen die (Klein)Tierwelt.

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Wenn im Frühjahr die Blätter fallen, kommen die quälenden Laubsauger bzw. Laubbläser wieder verstärkt zum Einsatz. Der Schallpegel eines Laubsaugers liegt bei über 100 Dezibel (dB) und ist vergleichbar mit einem Presslufthammer. Bereits ab 85 dB können dauerhafte Hörschäden entstehen. Der Lärm beeinträchtigt ferner die Lebensqualität und die Wohnsituation.

Rund 70% der Bevölkerung fühlen sich häufig oder andauernd durch Lärm belästigt. Hauptverursacher von Lärm ist zwar der Straßenverkehr, aber auch Nachbarschafts,-, Gewerbe- oder Freizeitlärm - zu dem die Laubsauger zählen - tragen zur Gesamt-Lärmbelastung bei. Dauerlärm führt zu psychischem Stress und kann zu Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, Hörbeeinträchtigungen, Aggressionen und verminderter körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit führen. Zudem kann der Blutdruck steigen sowie die Gefahr eines Herzinfarktes entstehen.

Die Menschen stört meist nur der Lärm, für die Tierwelt können Laubsauger und -bläser aber verhängnisvoll sein. Wenn das Laub radikal entsorgt wird, verschwinden auch Kleinstlebewesen, die unter anderem für die Vogelwelt wichtig sind. Unter Bäumen und Sträuchern sollte das Laub liegen gelassen werden, da es den Tieren Lebensraum bietet. Laub ist kein Abfall-, sondern ein Recyclingprodukt der Natur.

Die Techniker Krankenkasse empfiehlt, auf lärmende Laubsauger und -bläser zu verzichten. Als umweltfreundliche Alternative können Rechen, Harke und Schaufel zum Einsatz kommen. Die körperliche Aktivität an der frischen Luft und der damit verbundene Kalorienverbrauch steigert - gerade in unserer bewegungsarmen Zeit - das Wohlbefinden, ohne Lärm zu verursachen.

Im Übrigen dürfen laut Maschinenlärmschutzverordnung (Stand: April 2022) Laubbläser und Laubsauger nur werkstag (Mo-Sa) zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr zum Einsatz kommen. An Sonn- und Feiertagen ist die Verwendung von Laubsaugern und Laubbläsern gänzlich untersagt.

Quelle: Pressemeldung der Techniker Krankenkasse (TK), mein-gartenexperte.de