30.07.2012

Krank im Urlaub? Mit Attest werden die Tage gutgeschrieben

Wer im Urlaub krank wird, sollte dies seinem Arbeitgeber und der Krankenkasse melden. Mit entsprechendem ärztlichen Attest werden die Krankheitstage dann nicht auf den Jahresurlaub angerechnet...

Bildquelle: "Foto: Techniker Krankenkasse"

Ausgerechnet im Urlaub fängt man sich eine Sommergrippe ein und liegt geschwächt im Bett - von Erholung keine Spur. Deswegen dürfen die Krankheitstage nicht vom Urlaub abgezogen werden, denn: Urlaub ist Urlaub und krank ist krank.

Wer im Urlaub krank wird, sollte seinen Arbeitgeber und die Krankenkasse umgehend darüber informieren. Die Arbeitsunfähigkeit muss von einem Arzt am Urlaubsort bescheinigt werden. Das ärztliche Attest und die Adresse des Urlaubsortes sollten dann per Fax oder Mail übermittelt werden, denn diese Krankheitstage werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Das gilt auch bei Reisen ins Ausland.

Die Techniker Krankenkasse (TK) empfiehlt daher, den Reiseunterlagen vorsorglich die Fax-Nummer bzw. Email-Adresse des Arbeitgebers und der Krankenkasse beizufügen.

Quelle: Techniker Krankenkasse (TK), Niedersachsen

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