16.06.2015

Hörverlust bei Jugendlichen durch Begrenzung von Freizeitlärm verhindern

Hörstörungen bei Kindern und Jugendlichen haben sich in den letzten 24 Jahren verdoppelt. Neben Umweltlärm gilt Freizeitlärm als Hauptursache für den Hörverlust. HNO-Experten betonen die Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche für gehörschädigenden Freizeitlärm zu sensibilisieren sowie diesen verbindlich zu begrenzen...

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Musik über Kopfhörer, Konzertbesuche, aber auch Spielzeuge mit Knalleffekten: Hörstörungen bei Kindern und Jugendlichen haben sich in den letzten 24 Jahren verdoppelt. Neben Umweltlärm gilt Freizeitlärm als Hauptursache für den Hörverlust. HNO-Experten betonen die Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche für gehörschädigenden Freizeitlärm zu sensibilisieren sowie diesen verbindlich zu begrenzen.

Aufschluss über riskante Nutzungsgewohnheiten tragbarer Audiogeräte bei Jugendlichen gab kürzlich die OHRKAN-Studie am Universitätsklinikum Regensburg.
Für die Studie testeten Ärzte der Universitäts-HNO-Klinik Regensburg das Gehör von 2.149 bayerischen Schülerinnen und Schülern im Alter von 13 bis 19 Jahren. 85% der Jugendlichen gaben an, dass sie tragbare Musikabspielgeräte nutzen. Etwa 22% davon verwendeten ihren Player so häufig und so laut, dass ein riskanter Musikkonsum von mehr als 80 Dezibel bei 40 Stunden pro Woche vorlag. Etwa 22% nutzten ihren Player sogar so, dass die Lärmbelastung 85 dB über 40 Stunden pro Woche überstieg.

Zur Einordnung: Für Wohngebiete gilt ein Grenzwert von 65 dB am Tag und 57 dB in der Nacht als gesundheitsgefährdend. Die riskante Nutzung tragbarer Audiogeräte fand sich in der Studie zudem häufiger bei Jungen als bei Mädchen und häufiger bei Hauptschülern als bei Gymnasiasten. „2,4% der untersuchten Schüler wiesen eine Senke ihres Hörvermögens im Hochtonbereich auf“, erläutert Prof. Jürgen Strutz, Ärztlicher Direktor an der Klinik und Poliklinik für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde des Universitätsklinikums Regensburg ein weiteres Studienergebnis. „Dies ist ein Hinweis auf eine beginnende Lärmschwerhörigkeit.“

Solche lärmbedingten Hörstörungen seien vermeidbar, sind sich die HNO-Experten sicher. Deshalb haben sie zusammen mit der Bundesärztekammer eine Empfehlung „Zur Frage der Vermeidung von Hörstörungen durch Freizeitlärm im Kindes- und Jugendalter“ im September 2014 beschlossen. Im Zentrum steht die Nutzung von Audiogeräten wie MP3-Playern durch Kinder und Jugendliche. „Die Hersteller von MP3-Playern müssen die Nutzer über die Risiken von Lärm durch die Geräte aufklären“, betont Prof. Werner Hosemann, Direktor der Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen-, Ohrenkrankheiten, Kopf- und Halschirurgie der Universität Greifswald. „Wir empfehlen, die Lautstärke dieser Geräte und Kopfhörer auf maximal 80 dB zu begrenzen.“

Neue Regeln sollten zudem für Konzertbesuche und Kinderspielzeuge gelten, die zu dauerhaften Hörschäden führen können: „Bei Spielzeugen mit Knalleffekten sollten Hersteller den Spitzenschallpegel angeben.“ Für Musikveranstaltungen empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie (DGHNO KHC) die akustische Belastung auf einen Dauerschallpegel unter 95 dB (A) und einen Spitzenschallpegel von unter 100 dB (A) zu begrenzen. „Es ist wichtig, gerade bei Musik zwischen Lautstärke und Lärm zu unterscheiden“, betont Prof. Strutz, „Viele Life-Konzerte empfinden wir persönlich als fantastisch, die Glückshormone im Blut steigen an, obwohl eine akustische Belastung von weit über 100 dB vorliegt, die zu Hörbeeinträchtigungen führen kann.“

Quellen: idw-online.de, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, 86. Jahresversammlung der DGHNO KHC in Berlin

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