15.10.2012
Gehörlose: Auf Kassenkosten mit dem Dolmetscher zum Arzt
Viele gesetzlich versicherte Gehörlose können sich zu ihrer eigenen Sicherheit auf Kassenkosten von einem Gebärdensprachdolmetscher begleiten lassen. Nur kennen die wenigsten Betroffenen diesen Service...
Allein in Baden-Württemberg leben rund 7.000 gehörlose Menschen. Wenn sie einen Arzt, Psychotherapeuten oder das Krankenhaus aufsuchen müssen, gestaltet sich die Kommunikation oft schwierig, zumal manche Betroffene auch schlecht lesen und schreiben können. Deshalb dürfen viele gesetzlich versicherte Gehörlose sich auf Kassenkosten von einem Gebärdensprachdolmetscher begleiten lassen. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) in Baden-Württemberg hin.
Allerdings hat die Universität Mainz bei einer Online-Umfrage unter Gehörlosen festgestellt, dass nur vier von zehn der Befragten jemals diese Unterstützung bei Arztbesuchen genutzt haben. Über 85% der Gehörlosen ohne Dolmetschererfahrung wussten nicht, dass ihre Krankenkasse diesen Service anbieten.
Dass eine Begleitung meist notwendig ist, zeigen weitere Befragungsergebnisse. So gaben mehr als die Hälfte der Teilnehmer an, dass sie sich bei einem Arztbesuch schon einmal hilflos und ausgeliefert gefüllt haben. Deshalb ist es wichtig, dass Betroffene ihre Rechte kennen, und ihren Anspruch auf Dolmetscherunterstützung wahrnehmen. Meldet sich der Gehörlose bzw. in Vertretung ein Angehöriger bei seiner Krankenkasse, bekommt er ein Bestätigungsformular und die Namen von drei bis vier Dolmetschern aus der Region, die er bei Bedarf anfordern kann. Die Kosten rechnen diese dann nach dem Einsatz direkt mit der Krankenkasse ab.
Quelle: Pressemitteilung der TK Baden-Württemberg
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