15.03.2010

Freiverkäufliche Heuschnupfen-Mittel haben teilweise starke Nebenwirkungen

Einige freiverkäufliche Antihistaminika, die zur Behandlung von Heuschnupfen eingesetzt werden, haben starke Nebenwirkungen. Pollenallergiker sollten daher mit ihrem HNO-Arzt besprechen, welche Medikamente für sie am besten geeignet sind…

Bestimmte Heuschnupfen-Präparate, die man rezeptfrei in der Apotheke erhalten kann, so genannte H1-Antihistaminika der ersten Generation (z.B. mit den Wirkstoffen Meclozin, Dimetinden, Promethazin und Bamipin), werden von Patienten zur Behandlung allergischer Erkrankungen oder als Einschlafhilfe gekauft. Dabei unterschätzen die meisten Kunden die Nebenwirkungen dieser Wirkstoffe, die u.a. die kleineren Blutgefäße erweitern mit der Folge, dass der Blutdruck fällt.

Um diese unerwünschten Wirkungen ans Tageslicht zu bringen, untersuchte das Global Allergy and Asthma European Network Studien und Unfall-Statistiken zwischen 1996 und 2008. Diese H1-Antihistaminika der ersten Generation machen - vor allem als Tropfen oder Saft - nicht nur müde, sondern behindern auch generell das Lernvermögen und senken die Arbeitsleistungsfähigkeit. Darüber hinaus wurden die Substanzen bei verschiedenen Verkehrsunfällen mit Flugzeug, Auto oder Boot nachgewiesen, bei Todesfällen aufgrund versehentlicher oder absichtlicher Überdosierung bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Suiziden bei Teenagern und Erwachsenen. Manche der Verbindungen wirken in zu hohen Dosen giftig fürs Herz.

Die Experten des Global Allergy and Asthma European Networks fordern daher, diese älteren H1-Antihistaminika nicht länger als rezeptfreie Präparate zur Selbstmedikation allergischer oder anderer Erkrankungen zur Verfügung zu stellen. Heuschnupfen-Patienten sollten ihre Medikation am besten vor Beginn der Pollen-Saison mit ihrem HNO-Arzt besprechen. So gibt es z.B. neuere nicht müde machende H1-Antihistaminika der zweiten Generation, die ein wesentlich besseres Nutzen-Risiko-Verhältnis haben. Auch sollte eine eventuelle Einnahme der Medikamente vom Vorjahr nur nach Rücksprache mit dem HNO-Arzt erfolgen.