13.01.2010

Digitale Hörgeräte werden ab 2010 von den Kassen voll bezahlt

Bisher wurden digitale Hörgeräte nur zum Teil erstattet. Aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundessozialgerichts werden die Kosten aber ab sofort voll übernommen…

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen digitale Hörgeräte, d.h. Hörgeräte mit einem integrierten Mini-Computer zur Feinjustierung, einem so genannten Audioprozessor künftig in vollem Umfang bezahlen, wenn die medizinische Notwendigkeit klar gegeben ist. Das Bundessozialgericht (BSG) stärkte mit einer Grundsatzentscheidung vor wenigen Tagen die Ansprüche von 125.000 Schwerhörigen in Deutschland und beendete damit die Praxis der niedrigen Festbeträge, die die Zahlungen der Kassen bisher deckelten. Den Löwenanteil der oftmals mehrere tausend Euro teuren Geräte hatten die Patienten stets selber aufbringen müssen. Geklagt hatte ein 27-Jähriger, der seit Geburt hörbehindert und inzwischen fast gehörlos ist. Statt 987,31 Euro Teilbetrag muss seine Kasse nun rund 3.000 Euro zahlen.

Nach Angaben des BSG in Kassel betrifft die Entscheidung vor allem Menschen, die fast gehörlos sind. Sie benötigen modernste digitale Hörgeräte, analoge, d.h. computer-freie helfen ihnen nicht mehr. Das BSG kritisierte die Festbeträge als unvereinbar mit der medizinischen Realität: Zum Ausgleich von Hörbehinderungen haben die Krankenkassen für die Versorgung mit Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben. Daran müssen auch die Festbeträge der Krankenkassen ausgerichtet werden, teilte das BSG in seiner Urteilsbegründung mit.

Ob ein digitales Hörgerät medizinisch notwendig ist, entscheidet der HNO-Arzt nach ausführlicher Diagnosestellung und intensiver Beurteilung der Patientenbedürfnisse.

Dateien:
Sprache.jpg22 Ki