31.10.2014
Diagnose „Schwerhörigkeit“ – Tipps zur Hörgeräte-Versorgung
Zur bestmöglichen Unterstützung der oft verunsicherten schwerhörigen Patienten hat der HNO-Berufsverband eine Broschüre entwickelt, die alle Fragen rund um das Thema „Hörgeräte-Versorgung“ beantwortet...
Die Diagnose „Schwerhörigkeit“ wird in HNO-Praxen häufig gestellt, etwa bei einem Fünftel der Bevölkerung in Deutschland liegt eine relevante Beeinträchtigung des Hörvermögens vor. „Diese Diagnose ist für die Betroffenen nicht immer leicht zu akzeptieren, aber sie birgt auch Chancen. Gerade eine früh erkannte Schwerhörigkeit kann heutzutage mit modernen Hörhilfen sehr gut ausglichen werden. Der Hörgeräte-Träger kann nach einer Eingewöhnungsphase wieder besser am sozialen Leben teilnehmen und erfährt einen echten Gewinn an Lebensqualität“, betont Dr. Dirk Heinrich, Präsident des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte und niedergelassener HNO-Arzt in Hamburg.
Hörgerät notwendig? Broschüre des HNO-Berufsverbandes hilft weiter
Zur bestmöglichen Unterstützung der oft verunsicherten schwerhörigen Patienten hat der HNO-Berufsverband nun eine Broschüre entwickelt, die alle Fragen rund um das Thema „Hörgeräte-Versorgung“ beantwortet. „Um unseren Patienten eine fachgerechte und qualitativ abgesicherte Versorgung zu garantieren, bieten wir in den HNO-Praxen die Broschüre „Sie benötigen Hörgeräte? So geht es jetzt weiter!“ betroffenen Patienten kostenlos an. Dort wird der gesetzlich versicherte Patient z.B. darüber informiert, warum er bestimmte Fragebögen ausfüllen muss und welche Aspekte er beim Besuch eines Hörakustik-Fachgeschäfts beachten sollte“, erklärt Dr. Heinrich. Denn nach der Verordnung eines Hörgeräts beim HNO-Arzt muss der Patient zum Hörgeräteakustiker gehen, um sich bezüglich der Geräteoptionen beraten zu lassen und das geeignete Gerät anzupassen. Ist diese Erstversorgung erfolgt, muss der HNO-Arzt die Gerätwahl und -anpassung nochmals überprüfen und für die Krankenkasse bescheinigen.
Hörgeräte-Träger sollten regelmäßig zur HNO-Kontrolle
Nach Erhalt eines Hörgerätes werden die Patienten auch weiter durch ihren HNO-Arzt betreut. Wichtig ist z.B. eine vierteljährliche Kontrolle und Reinigung des Gehörgangs, weil sich gerade bei Hörgeräte-Trägern vermehrt Ohrenschmalz ansammeln kann, welches das Hörerlebnis beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass der HNO-Arzt in der Lage ist, Veränderungen in der Diagnose oder neu hinzutretende Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und einer adäquaten Behandlung zuzuführen. „Aus demselben Grund ist auch nach den Regeln der neuen Hilfsmittelrichtlinie jede Neu- und Nachversorgung mit Hörgeräten im Regelfall an eine ärztliche Verordnung und Kontrolle nach erfolgter Hörgeräteverordnung gebunden“, betont der Präsident des HNO-Berufsverbandes.
äin-red
Dies ist eine Pressemeldung des Dt. Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.hno-aerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des HNO-Patientenportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.
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