Hörsturz - Untersuchung und Diagnose

Bei Verdacht auf einen Hörsturz erfragt der HNO-Arzt zunächst die Art der Symptome, wie lang die Beschwerden bestehen, ob sie auf einen äußeren Einfluss zurückgehen könnten, ob Vorerkrankungen bestehen und ob Medikamente regelmäßig eingenommen werden. Anschließend untersucht er das Ohr mit einem Ohrmikroskop und führt einen einfachen Hörtest, den Weber-Versuch durch. Hierzu wird dem Patienten eine schwingende Stimmgabel auf den Scheitel gesetzt und er soll angeben, auf welcher Seite er den Ton lauter hört. Der Ton der Stimmgabel wird durch die Knochen weitergeleitet und vom gesunden Patienten auf beiden Seiten gleich laut wahrgenommen, im Falle eines Hörsturzes wird der Ton vom Patienten im gesunden Ohr lauter empfunden.

Im Anschluss nimmt der HNO-Arzt eine Hörprüfung, häufig eine Tonaudiometrie vor: Mit dieser Methode wird überprüft, ab welcher Lautstärke der Patient die Töne des hörbaren Frequenzbereichs wahrnimmt. So kann der Bereich und die Schwere der Hörstörung ermittelt werden.

Bei der HNO-Untersuchung ist es wichtig, verschiedene Erkrankungen, die ebenfalls eine Hörstörung zur Folge haben, auszuschließen. Hierzu gehören beispielsweise ein Tubenkatarrh (Entzündung der Ohrtrompete) oder Paukenerguss, eine Herpes-Infektion am/im Ohr (Zoster oticus), Morbus Menière, eine Hirnhautentzündung, ein gutartiger Hirntumor (Akustikusneurinom) oder Multiple Sklerose, Auch kann schon das Vorhandensein eines Ohrenschmalzpfropfens den Anzeichen eines Hörsturzes ähnlich sein.

Wenn der HNO-Arzt andere häufige mögliche Ursachen für eine Hörminderung ohne positiven Befund abgeklärt hat, wird er die Hörsturz-Behandlung einleiten. Bei Bedarf werden im Anschluss an die Akuttherapie weitere Untersuchungen vorgenommen.