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Hörprüfungen

Liegt auf dem Weg zwischen Gehörgang und Gehirn eine Störung vor, so äußert sich dies in einem eingeschränkten Hörvermögen. Je nach Lokalisation und Schweregrad der Funktionsstörung bestimmt sich das Ausmaß der Schwerhörigkeit.

Um das Hörvermögen und etwaige Störungen seiner Funktionen zu überprüfen, werden unterschiedliche Hörprüfungen durchgeführt. In der HNO-Praxis kommen u.a. so genannte Stimmgabelprüfungen zum Einsatz wie der Rinne-Versuch und der Weber-Versuch. Mit Hilfe dieser Hörprüfungen kann zwischen einer Schwerhörigkeit auf Grund einer Störung in der Schallempfindung oder in Folge einer gestörten Schallleitung unterschieden werden. Die Schallleitungsschwerhörigkeit geht mit einer Störung im Bereich des äußeren Ohres oder des Mittelohres einher. Die Ursache dafür kann beispielsweise eine Mittelohrentzündung sein. Die Schallempfindungsschwerhörigkeit beruht auf einer Schädigung des Innenohrs.

Weitere Möglichkeiten, den Hörsinn zu prüfen, bieten die apparativen Hörtests. Dazu gehören unter anderem die Audiometrie und das Tympanogramm. Die Audiometrie prüft das globale Hörvermögen. Bei der Tonaudiometrie erzeugt ein Generator Töne in unterschiedlichen Frequenzen. Ihre Lautstärke wird stufenweise erhöht, bis der Patient den Ton gerade wahrnehmen kann - die so genannte Hörschwelle. Bei der Sprachaudiometrie werden dem Patienten mehrsilbige Zahlen und einsilbige Wörter vorgespielt, die er wiederholen muss. Die Lautstärke wird in mehreren Durchgängen ebenfalls stufenweise erhöht. So lässt sich feststellen, wie viel der Proband in den verschiedenen Lautstärken hören kann. Beim Tympanogramm wird die Beweglichkeit des Trommelfells geprüft. Das gibt Aufschluss über die Hörfähigkeit: Der HNO-Arzt steckt dazu eine kleine Sonde in das Ohr und verändert den Luftdruck im Gehörgang. Damit wird das Trommelfell in Schwingungen versetzt.

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