Hörgeräte-Versorgung

Die Verordnung eines Hörgerätes erfolgt durch den Hals-Nasen-Ohren-Arzt nachdem die Diagnose Schwerhörigkeit gestellt worden ist. Bei älteren Kindern und Erwachsenen ist ein Ton- und Sprachdiagramm sowie eine Impedanzmessung zur Verordnung notwendig.

Aufgabe des Gerätes ist es, die Schwerhörigkeit symptomatisch zu behandeln. Das heißt, es gleicht den Hörverlust soweit aus, dass das Sprachverstehen des Patienten wieder verbessert wird. Die Ursachen der Schwerhörigkeit werden jedoch durch ein Hörgerät nicht beseitigt.

Moderne digitale Hörgeräte bestehen aus einem Mikrofon, einem Filter und Vorverstärker sowie einem individuell steuerbaren Audioprozessor, mit dem das empfangene Hörsignal bearbeitet werden kann. Darüber hinaus verfügen die Geräte über einen ohrseitigen Wandler und eine Verstärkerendstufe.

Die Funktionsweise ist bei allen Hörgeräten ähnlich: Sie geben über das Mikrofon empfangene und verstärkte Schallsignale an das Hörsystem des Patienten weiter. Je nach Art der Signalübertragung werden die Geräte allerdings unterschieden.

Die Auswahl des Gerätes erfolgt anhand des individuellen Befundes, des subjektiven Höreindrucks und der Messungen von Frequenzgang und Verstärkungsleistung am Patienten. Ist das passende Gerät gefunden und angepasst, kontrolliert der HNO-Arzt den Sitz und die erzielte Verbesserung der Hörleistung.

Hinsichtlich der Kostenübernahme oder möglicher Zuzahlungen für das Hörgerät sollten schwerhörige Patienten bzw. deren Angehörige in enger Absprache mit dem HNO-Arzt bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung nachfragen.

Knochenleitungshörgeräte

Knochenleitungshörgeräte übertragen das Hörsignal direkt auf den Knochen. Knochenleitungsgeräte sind technisch am einfachsten, da sie das Schallsignal im Wesentlichen nur linear verstärken müssen. Es gibt zum einen Knochenleitungsbügel, die mittels eines Federbügels den Körperschallgeber direkt an das so genannte Mastoid - den hinter dem Ohr liegenden Fortsatz des Schläfenbeins - anpressen. Der Körperschallgeber ist der ohrseitige Wandler, der das Schallsignal überträgt.

Die andere Variante sind knochenverankerte Hörgeräte, bei denen eine Titanschraube in die äußere Schicht des Schädelknochens oberhalb des Mastoid platziert wird. Sobald die Schraube in den Knochen eingeheilt ist, kann der Wandler zur Übertragung des Signals am Ohr eingehängt und je nach Bedarf eingestellt werden.

Knochenleitungshörgeräte sind für alle Arten von Schallleitungsschwerhörigkeit geeignet, bei denen durch eine Operation keine zufrieden stellende Besserung des Hörvermögens erreicht werden kann. Eine zugleich bestehende Innenohrschwerhörigkeit von bis zu 40 Dezibel kann ebenfalls mit einem Knochenleitungshörgerät ausgeglichen werden.

Luftleitungsgeräte

Bei Luftleitungsgeräten wird das Schallsignal über einen kleinen Lautsprecher, den so genannten Hörer, in den äußeren Gehörgang und weiter an das Trommelfell abgegeben. Luftleitungsgeräte sind technisch aufwändiger als Knochenleitungsgeräte, da sie nicht nur der Verstärkung des Schallsignals dienen. Zudem müssen sie sich auch an die restliche Aktivität des Hörvermögens anpassen.

Je nach ihrem Aufbau werden Luftleitungsgeräte unterschieden:

  • Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte (HdO): Dabei sind Energie- und Elektronikmodul nebst Mikrofon hinter der Ohrmuschel in einem kleinen Gehäuse platziert. Von diesem geht ein Schallschlauch ab, durch den das Schallsignal direkt in den äußeren Gehörgang geleitet wird. Eine Sonderform der HdO-Geräte stellen die so genannte offene Versorgung und Geräte mit ausgelagertem Schallwandler dar. Bei ersteren ist der Schallschlauch sehr dünn und wird nur mittels einer Silikonkuppel im Gehörgang zentriert. Hierdurch ist es möglich, dass der Gehörgang nur zum Teil durch den Schallschlauch und diese Halterung verschlossen wird, was sich positiv auf den Tragekomfort auswirkt. Diese Geräte eignen sich jedoch nur für maximal mittelgradige Hörverluste, vor allem im oberen Frequenzbereich. Bei der zweiten Gruppe wird der Wandler mit einem dünnen Kabel kurz vor dem Trommelfell platziert. Auch bei dieser Bauform kann oft der Gehörgang partiell frei bleiben, so dass ebenfalls ein hoher Tragekomfort erzielt wird. Gleichzeitig sind relativ hohe Schalldruckpegel erreichbar, so dass mit dieser Technologie auch höhergradige Schwerhörigkeiten versorgt werden können. Außerdem entfällt eine Verzerrung des Schallsignals durch etwaige Verluste im Schallschlauch.
  • In-Ohr-Hörgeräte (IO): Hier sind alle Teile in einem individuell für den Patienten geformten Gehäuse verstaut. Dieses wird entweder in der Ohrmuschel platziert (Concha-Geräte) oder im Gehörgang nahe des Trommelfells (Complete-in-Canal-Geräte).

Luftleitungsgeräte eignen sich für gering bis hochgradig ausgeprägte Schallempfindungsschwerhörkeit, außer Taubheit. Auch bei der selten auftretenden Schallleitungsschwerhörigkeit mit intaktem Gehörgang kann diese Form von Hörgeräten eingesetzt werden.

Implantierbare Hörgeräte

Implantierbare Hörgeräte wandeln das empfangene Schallsignal in elektrische Spannungsschwankungen um. Diese Schwankungen gelangen zu einem elektromagnetischen Wandler, der an den Gehörknöchelchen implantiert ist und die Knöchelchen mechanisch in Schwingungen versetzt. Der Gehörgang bleibt bei dieser Form von Hörgeräten also frei. Das hat eine Reihe von Vorteilen. So kann das typische Rückkopplungspfeifen vermieden werden, ebenso wie eine mangelhafte Klangqualität auf Grund von Verzerrungen des Hörers und Resonanzen im Gehörgang. Weiterhin besteht kein Risiko für Entzündungen des Gehörgangs. Nicht zuletzt haben implantierbare Geräte den Vorteil, dass die Hörbehinderung für die Umwelt nicht sichtbar ist.

Implantierbare Geräte sind bei allen Schallempfindungsschwerhörigkeiten angezeigt, die nicht durch Luftleitungshörgeräte kompensiert werden können. Zudem eignen sie sich für Schallleitungsschwerhörigkeiten, die nicht durch eine Operation zu bessern sind.