Frontal 21: HNO-Ärzte kritisieren Verkaufspolitik der Hörgeräteakustiker

Patienten, die ein Hörgerät benötigen, werden von Hörgeräteakustikern häufig „übers Ohr gehauen", heißt es in der gleichnamigen Reportage, die das ZDF-Magazin „Frontal 21" am 15.12.2010 sendete; es wurde in dem Beitrag dargestellt, wie Hörgeräteakustiker Schwerhörigen viel zu teure Hörgeräte verkaufen und so mehr Gewinn einstreichen. Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte kritisiert solche Verkaufsmethoden entschieden. „Für viele hörgeschädigte Patienten wäre ein Kassengerät völlig ausreichend. Die heutigen Kassenmodelle, die von den gesetzlichen Krankenkassen mit einem Festbetrag von rund 600,-- Euro unterstützt werden, gibt es in den verschiedensten Ausführungen. Sie sind optisch und technisch modern und können die meisten Hörschädigungen gut ausgleichen, ohne dass der Patient aus der eigenen Tasche Geld drauflegen muss", erklärt Dr. Dirk Heinrich, Präsident des HNO-Berufsverbandes.

Doch viele Hörgeräteakustiker stellen Patienten das Modell als „Kassengurke" für Sozialschwache vor, berichtet Thomas Stinnesbeck, seines Zeichens selbst Hörgeräteakustiker von der focus hören GmbH, in der Frontal 21-Sendung. Er meint zudem, dass viele seiner Kollegen das Kassengerät absichtlich falsch einstellen, um so dem Patienten zu suggerieren, dass das zuzahlungspflichtige Modell doch viel besser sei. Viele der 14 Mio. Hörgeschädigten lassen sich beeinflussen und sind bereit 600 bis 800 Euro pro Ohr, also zwischen 1.200 und 1.600 Euro an Zuzahlung aus der eigenen Tasche draufzulegen. Die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha) hat in dem ZDF-Beitrag zu den Vorwürfen keine Stellung genommen.

Was können betroffene Patienten tun? „Die Krankenkassen schließen zwar Direktverträge mit  Hörgeräteakustikern ab und schließen so uns HNO-Ärzte von der Versorgung aus. Aber dennoch bieten einige HNO-Ärzte den verkürzten Versorgungsweg an. Wir arbeiten dann direkt mit einem Hersteller bzw. Hörgeräteakustiker zusammen und so können Hörgeräte günstig bzw. zuzahlungsfrei an den Patienten abgeben werden. Mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs haben die Rechtsmäßigkeit dieses verkürzten Versorgungsweges bereits bestätigt", betont Dr. Heinrich.

Eine Liste der HNO-Ärzte, die den verkürzten Versorgungsweg anbieten, können Interessierte unter der Telefon-Nummer 05971-9699900 oder per E-Mail unter dialog@noSpam.auric.de anfragen.

Bildquelle (Teaser): fotolia.de

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