Hörsturz - Behandlung beim HNO-Arzt

Ein Hörsturz mit anhaltender Hörminderung über etwa zwei Tage sollte von einem HNO-Arzt beurteilt werden. Eine Behandlung ist dann meist angezeigt, um das Risiko für ein eingeschränktes Hörvermögen und/oder dauerhafte Ohrgeräusche (Tinnitus) so gering wie möglich zu halten.

Zwar heilen einige Hörstürze spontan aus (etwa 50%), aber bei wem und wann dies der Fall ist, lässt sich in der Regel nicht vorhersagen. Ob bei einem nur leichten Hörverlust auf eine Therapie verzichtet werden kann, sollte der HNO-Fachmann entscheiden und nicht der Patient.

Die meisten Behandlungen eines Hörsturzes werden, auch wenn sie therapeutisch absolut sinnvoll und notwendig sind, nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrem HNO-Arzt beraten!

Akutbehandlung

Häufig - vor allem bei Verdacht auf einen Entzündungsprozess - wird eine abschwellende und antientzündliche Behandlung mit Glukokortikoiden, d.h. einem Kortison-Präparat vorgenommen.

Bei einer Verletzung des runden Fensters im Innenohr ist eine operative Abdeckung der Ruptur angezeigt.

Weitergehende Behandlung eines symptomatischen Hörsturzes

Liegt ein symptomatischer Hörsturz vor, muss darüber hinaus die zugrunde liegende Erkrankung unbedingt behandelt werden (z.B. Gabe von Virustatika bzw. Antibiotika bei einer viralen bzw. bakteriellen Infektion, Chirotherapie der Hals-Wirbel-Säule). Gingko-Präparate können die Heilung unterstützen.

Bei Bedarf wird mit Ärzten anderer Fachrichtungen zusammengearbeitet (z.B. eine gute Blutzuckereinstellung bei Diabetes, Gabe von Blutdrucksenkern bei Bluthochdruck).

Ruhe & Erholung sind unbedingt ratsam!

Nach einem Hörsturz sollten Betroffene unbedingt kürzer treten. Erholung ist angeraten. Denn Stress scheint eine nicht unbedeutende Rolle bei der Entwicklung eines Hörsturzes zu spielen. In der Regel werden die Patienten krank geschrieben. Aufs Rauchen sollte komplett verzichtet werden.